Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(zur Verwendung zwischen Unternehmen)

Stand: Version 1.0 vom 1. Mai 2009

§ 1 Vertragsschluss

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Softwaregeschäfte und IT-Dienstleistungen, die die Semantic Technologies für den Kunden erbringt. Für Verträge mit Semantic Technologies gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Grundlage der Leistungen von Semantic Technologies ist das jeweilige Angebot, soweit dieses nicht als unverbindlich erklärt wurde und der Kunde das Angebot durch eine entsprechende Bestellung innerhalb der Geltungsdauer des Angebots angenommen hat. Angebote von Semantic Technologies in Prospekten, Webseiten, Anzeigen, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben oder sonstigen Druckschriften sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Angebote und Kostenvoranschläge werden von Semantic Technologies sorgfältig recherchiert und kalkuliert. Der Kunde ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Semantic Technologies nicht binnen 7 Kalendertage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Die mit der Abgabe eines Angebotes / Kostenvoranschlages entstandenen Aufwendungen für Leistungen besonderer Art wie z. B. Hausbesuche beim Kunden etc. hat der Kunde auch dann zu erstatten, wenn eine Auftragserteilung nicht erfolgt oder wenn eine Auftragserteilung in geringerem Umfang als im Angebot oder im Kostenvoranschlag vorgesehen erfolgt.

Semantic Technologies hält sich 30 Kalendertage an das abgegebene Angebote oder den Kostenvoranschlag. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des vollständigen Vertragsangebotes durch den Kunden zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die verspätete Annahme des Vertragsangebotes sowie Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als neues Angebot des Kunden. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit der schriftlichen Annahme durch Semantic Technologies zustande.

Semantic Technologies ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 2 Leistungsumfang

Art und Umfang der von Semantic Technologies zu erbringenden Leistungen bei Erstellung, Anpassung und Installation von Software ergeben sich entweder aus dem Angebot von Semantic Technologies oder aus dem Konzept, das Semantic Technologies auf Basis dieser Bedingungen für den Kunden erstellt hat.

Semantic Technologies erbringt ihre Dienstleistungen basierend auf den angebotenen Produkten nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Hosting, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Semantic Technologies, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Semantic Technologies nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Semantic Technologies führt Wartungsleistungen an der im Angebot bezeichneten Software gegebenenfalls einschließlich der diesbezüglichen Benutzerdokumentation durch. Die Wartungsleistungen an der Software dienen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software, schließen jedoch keine Garantie einer stets störungs- und unterbrechungsfreien Arbeitsweise der Software ein.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Semantic Technologies zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Semantic Technologies dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Semantic Technologies schriftlich darauf hingewiesen hat.

Semantic Technologies ist zu Teillieferungen von Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind. Sind für Teilleistungen unterschiedliche Zeitpunkte für das Herbeiführen der Funktionsfähigkeit vereinbart, so beschränkt sich die Funktionsprüfung auf die jeweilige Teilleistung. Bei Abnahme der letzten Teilleistung wird durch eine Funktionsprüfung, in die alle Teilleistungen einbezogen werden, das vertragsgemäße Zusammenwirken sämtlicher Leistungen festgestellt.

§ 3 Angebot, Preise und Zahlung

Die im Angebot von Semantic Technologies genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Preis zu zahlen. Festpreise gelten dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Ist für eine Leistung von Semantic Technologies keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise, Tages- bzw. Stundensätze von Semantic Technologies gemäß ihrer allgemein angewendeten Preisliste bzw. deren aktueller Fortschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung ab Sitz von Semantic Technologies.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung werden Reisekosten in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  1. des Vorlegens von Daten durch den Kunden in nicht digitalisierter Form,
  2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  3. von Aufwand für Graphik-, Software- oder anderweitige Lizenzen,
  4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen
  6. Konvertierung von Daten in andere Formate oder Migration von Datenbanken

Für Mehraufwendungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (über die Mehraufwendungen) gültigen Preise, Tages- bzw. Stundensätze von Semantic Technologies gemäß ihrer allgemein angewendeten Preisliste, sofern kein Festpreis über die Mehraufwendungen vereinbart wird.

Die Zahlung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung keine Zahlungen leistet.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Semantic Technologies behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.

Semantic Technologies ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, die Pflege oder Auslieferung zu stoppen und den Zugang des Kunden zu seinem Server bis zum Eingang des fälligen Betrages zu sperren. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Der Kunde muss damit rechnen, dass die Semantic Technologies Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Semantic Technologies Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

Semantic Technologies ist berechtigt, für Programmiertätigkeiten oder andere Dienstleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des zu erwartenden Gesamtauftragswerts zu verlangen.

Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Angeboten ist Semantic Technologies berechtigt eine Gebühr von 1,5 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 120,00 Euro zu berechnen. Bei Auftragserteilung wird diese Gebühr auf die Rechnung angerechnet.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von Semantic Technologies die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  1. Prüfung oder Umsetzung von Veränderungen der festgelegten Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Semantic Technologies nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Probleme mit bereitgestellten Daten des Kunden oder Dritter (z. B. Personaldaten des Unternehmens),
  4. Probleme mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Soweit die Änderungen Semantic Technologies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist, wird sie die Durchführungsmöglichkeit der Änderung prüfen. Eine vereinbarte Fertigstellungsfrist für die Anpassungs- bzw. Erstellungsleistungen verlängert sich zunächst um die Dauer der Prüfungsfrist. Semantic Technologies wird nach Möglichkeit angeben, welche Änderungen sich aus ihrer Sicht gegenüber der dem bis dahin vereinbarten Projektinhalt ergeben, welche Auswirkungen auf die Termine dies möglicherweise hat und welchen Zeitaufwand Semantic Technologies benötigt, um ein detailliertes Angebot in preislicher und terminlicher Hinsicht zur Ausführung der Änderungen anzubieten. Angebote und Verträge zu den Anpassungs- bzw. Erstellungsleistungen werden wie normale Aufträge (siehe §1) behandelt.

Soweit Semantic Technologies ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Semantic Technologies unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Semantic Technologies keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von Semantic Technologies nach Maßgabe der von Semantic Technologies zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Semantic Technologies die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von Semantic Technologies gelten als abgenommen, wenn Semantic Technologies die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  1. Semantic Technologies und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 15 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  2. oder der Kunde das Arbeitsergebnis oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte (oder intern zum angedachten Einsatzzweck) zugänglich macht oder Semantic Technologies damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Semantic Technologies erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde hat Änderungen seinen Wohnsitzes, seines Unternehmenssitzes sowie in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens Semantic Technologies unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde wird Semantic Technologies mit allen notwendigen Daten, die zur Erbringung der Leistung von Semantic Technologies erforderlich sind, vor allem einzupflegende Inhalte und Graphiken sowie benötigte Geräte, Daten, Programme und Programmteile, zeitgerecht und in geeigneter (z.B. digitaler) Form zur Verfügung stellen. Weiterhin hat der Kunde Semantic Technologies mit den notwendigen Informationen über das vorgesehene Anwendungsgebiet, über geschäftspolitische und verfahrenstechnische Ziele und Prioritäten und über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden Vorgaben zu erteilen.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Auf Anforderung von Semantic Technologies stellt der Kunde bei Leistungen innerhalb der Räume des Kunden ggf. das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung.

Wenn Semantic Technologies dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Bei einer vereinbarten Fernwartung und -pflege ist der Kunde für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen, verantwortlich.

Besteht die Leistung von Semantic Technologies aus Lieferung und/oder Installation von Software, wird der Kunde Semantic Technologies bei Arbeitsaufnahme ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu der Datenverarbeitungseinheit, auf der die zu überlassende Software eingesetzt wird, verschaffen. Der Kunde hält die für die Durchführung der Leistungen notwendigen technischen Einrichtungen, wie Stromversorgung, Telekommunikationsverbindungen und Datenübertragungsleitungen (z. B. Remote-Zugriff zum Zwecke der Leistungserbringung) funktionsbereit und stellt diese im angemessenen Umfang Semantic Technologies unentgeltlich zur Verfügung. Telekommunikationskosten trägt der Kunde.

Soweit Semantic Technologies dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Semantic Technologies keine Korrekturaufforderung erhält.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Semantic Technologies wie z. B. eines Web Service auftreten, wird der Kunde Semantic Technologies unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten (Telefon, E-mail, etc.) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

§ 7 Nutzungsrechte

Semantic Technologies räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung das nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird nur für die im Angebot bestimmte(n) Datenverarbeitungseinheit(en), die dort bestimmten Benutzer und deren Anzahl, sowie im dort bestimmten Vervielfältigungsumfang eingeräumt. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungs- bzw. Archivierungskopie der Software im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung der Software zu erstellen und aufzubewahren.

Das Recht zur Vervielfältigung sowie Verbreitung, das Recht der Überlassung und Unterlizenzierung an Dritte, der Bearbeitung und Änderung inklusive Nutzung und Vervielfältigung der dabei jeweils entstehenden Ergebnisse sowie deren entsprechenden Verbreitung sind im übrigen ausgeschlossen.

Wird eine Benutzerdokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger überlassen, gelten die Vereinbarungen der Ziff. 7.1 entsprechend. Falls druckschriftliche Benutzerdokumentationen dem Kunden zum Zweck der Handhabung der Software überlassen werden, dürfen diese zu diesem Zweck vervielfältigt werden.

Der Kunde ist berechtigt, die überlassene Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angegebenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn Semantic Technologies nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen angemessene Vergütung vorzunehmen.

Der Kunde darf die Software zum Zwecke der Fehlerberichtigung bearbeiten, sofern diese Handlungen zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software im Rahmen des eigenen Gebrauchs des Kunden notwendig sind und Semantic Technologies nicht bereit ist, diese Handlungen in angemessener Frist und zu angemessenen Konditionen durchzuführen. Der eigene Gebrauch des Kunden umfasst in keinem Fall die Verbreitung der Software. Die Notwendigkeit der vorzunehmenden Handlungen zur Fehlerberichtigung der Software hat der Kunde zu beweisen.

Der Kunde darf das hier eingeräumte Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Benutzerdokumentation unter Aufgabe des eigenen Nutzungsrechts auf Dauer an einen Dritten übertragen, vorausgesetzt der Dritte hat sich mit der Weitergeltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag, insbesondere hinsichtlich des Nutzungsrechts, auch ihm - dem Dritten - gegenüber schriftlich einverstanden erklärt. Der Kunde hat Semantic Technologies unverzüglich die Übertragung mitzuteilen und den Dritten zu benennen. Im Fall der Übertragung hat der Kunde dem Dritten sämtliche Softwarekopien einschließlich vorhandener Sicherungs- bzw. Archivierungskopien zu übergeben bzw. die nicht übergebenen Kopien zu vernichten. Mit der Übertragung erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Semantic Technologies über den Umfang der Nutzung der Software und anderer Leistungen von Semantic Technologies schriftlich Auskunft zu erteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, Semantic Technologies über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Semantic Technologies dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Semantic Technologies. z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Semantic Technologies unverzüglich darüber informieren.

Semantic Technologies geht bei der Verwendung von Daten, Dateien oder Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

Die vorstehenden Regelungen in diesem § 7 gelten sinngemäß für alle Weiterentwicklungen (Upgrades, Releases, neue Versionen etc.), die Semantic Technologies im Rahmen der vertraglichen Beziehungen (insbesondere bei Software-Pflegeverträgen) für den Kunden erstellt.

Semantic Technologies ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag ganz oder teilweise an seine Konzernobergesellschaft oder die mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften (i. S. V. § 15 AktG) zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Semantic Technologies übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist Semantic Technologies. Alle Entwürfe sowie das erstellte Werk von Semantic Technologies sind urheberrechtlich geschützt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht.

Kennungen, Marken, Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf gelieferten Datenträger und Benutzerdokumentationen dürfen nicht entfernt werden und sind auf vom Kunden hergestellte Kopien von maschinenlesbaren Datenträgern unverändert zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Der Kunde räumt Semantic Technologies das Recht ein, das Logo von Semantic Technologies und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Semantic Technologies zu verlinken.

Semantic Technologies behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Software, Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenaufträgen oder -vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken oder in Produkten der Semantic Technologies zu verwenden. Insbesondere darf das erbrachte Arbeitsergebnis (z.B. die öffentliche Website des Kunden) in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufgenommen und entsprechend verlinkt werden.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung (bei Standardsoftware) oder nach Abnahme (bei Konzepten oder Anpassung, Erstellung und Installation von Software). Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Semantic Technologies ausgebessert oder ausgetauscht.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Semantic Technologies durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Garantien im Rechtssinne werden von Semantic Technologies nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Es liegt ein Mangel vor, wenn die Vertragssoftware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit ergibt sich aus dem Angebot oder dem Konzept von Semantic Technologies. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unter Beschreibung des Mangel-Erscheinungsbildes Semantic Technologies mitzuteilen.

Semantic Technologies steht eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu. Semantic Technologies kann als Nacherfüllung nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Die Anweisung von Semantic Technologies zu einer zumutbaren Umgehung („work around“) des Softwaremangels ist eine ausreichende Mangelbeseitigung. Semantic Technologies behebt die Mängel kostenfrei. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass aufgrund der Vielschichtigkeit und des Umfangs einer Softwareprogrammierung in der Regel mehr als zwei Nachbesserungsversuche zur Mangelbeseitigung notwendig sind.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Konzepts ist der Rücktritt ausgeschlossen, ebenso wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet oder für den Mangel überwiegend verantwortlich ist. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Bei Benutzung der gelieferten, angepassten oder erstellten Software ohne Einhaltung der Einsatzumgebungsbedingungen entfällt die Verpflichtung zur Nacherfüllung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6) beachten.

Im Fall einer unberechtigten Mängelrüge hat der Kunde die dadurch Semantic Technologies verursachten Kosten zu tragen, wenn der Kunde das Fehlen des Mangels schuldhaft verkannt hat.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Semantic Technologies binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines an Semantic Technologies eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Semantic Technologies innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert und nachvollziehbar wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 10 Haftung und Schadensersatz

Ein Vertragspartner haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Vertragspartner nicht.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Für die Wiederherstellung von Daten haftet Semantic Technologies nur dann, wenn der Kunde durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die in diesen Bedingungen enthaltene Haftungsbegrenzung findet auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.

Für den Fall der ungenehmigten Weitergabe der Arbeitsergebnisse und Softwareprodukte von Semantic Technologies an Dritte wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der üblichen Lizenz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

Die Vertragspartner haften nicht für die Verletzung von den Pflichten aus diesem Vertrag und der unter ihm vereinbarten Aufträge, soweit deren Verletzung auf höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Terrorakte, Streik (nicht Aussperrung), Embargo, beruht. Streik gilt dann nicht als höhere Gewalt im Sinne dieses Abschnittes, wenn der Streik durch rechtswidrige Handlungen des jeweiligen Vertragspartners verschuldet wurde. Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Die betroffene Partei wird unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt die andere Partei schriftlich über die Beschaffenheit des Ereignisses, den Zeitpunkt, das Datum dessen Eintritts sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Ergebnisses auf ihre Fähigkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei in Deutschland insbesondere um:

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Semantic Technologies ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Semantic Technologies berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 11 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

Semantic Technologies speichert und nutzt die Daten des Kunden (z.B. Adresse, Bankverbindung) zur Vertragsanbahnung, zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung sowie zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung.

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen wird jeder Vertragspartner die ihm vom anderen Vertragspartner übermittelten Informationen (nebst Unterlagen, Muster usw.) als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden und Dritten nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Informationen

Bei Bekanntwerden eines solchen Grundes hat der Informationsempfänger den Informationsgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Die Vertragspartner werden bei der Geheimhaltung der Informationen die gleiche Sorgfalt anwenden wie hinsichtlich ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Sie stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter - soweit sie Kenntnis von Informationen erlangen können - entsprechend verpflichtet sind.

Alle Rechte an den Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wird jeder Vertragspartner die ihm übermittelten Informationen für weitere drei Jahre nach Erhalt der Informationen nur gemäß dieser Vereinbarung verwenden.

§ 13 Kündigung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehender Kündigungsregelung unberührt. Wichtige Kündigungsgründe von Semantic Technologies sind insbesondere,

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Bei Hosting- und Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Falls über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieser in die Liquidation geht, erlischt ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, ohne besondere Kündigung, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. von der Anordnung der Liquidation an. Der Kunde behält das Recht seinerseits abgeschlossene Verträge zu erfüllen und bestehende Aufträge innerhalb einer zu vereinbarenden Frist zu erfüllen.

§ 14 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.

Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.

Ort des Schiedsverfahrens ist Kaiserslautern - Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.

Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.

Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.

Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.

Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.

Das Amtsgericht Kaiserslautern wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.

§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist der Gerichtsstand Kaiserslautern.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Semantic Technologies, Jörg Rech, Kurt-Schumacher Str. 72, 67663 Kaiserslautern